25.05.2020
DIE RÜCKKEHR AUF DEN TRAININGSPLATZ
Unsere kleinen und großen Fußballer dürfen zurück auf den Platz – unter Einschränkungen! Unserem Leitfaden liegen die Empfehlungen des DOSB zugrunde: Der Schutz der Gesundheit steht über allem. An den behördlichen Verfügungen haben wir uns streng zu orientieren. Dieser Leitfaden ist für unsere Vereinstrainer die wichtige Orientierungsgrundlagen.
1. GESUNDHEITSZUSTAND
• Vor jedem Training ist bei allen Beteiligten der aktuelle Gesundheitszustand schriftlich abzufragen (Fragebogen). Personen mit positiv beantworteten oder ohne beantworteten Fragebogen sind vom Training ausgeschlossen.
• Bei folgenden Symptomen im eigenen Haushalt, hat diese Person zu Hause zu bleiben bzw. einen Arzt zu kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot oder Erkältungssymptome.
• Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Der Verein ist zu informieren.
• Der Trainingsbetrieb muss im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus eingestellt und rückverfolgbar gemacht werden.
2. RISIKOMINIMIERUNG
Trainer und Spieler, die sich aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training sind, sollten auf ihre Teilnahme verzichten. Gleiches gilt für Angehörige von Risikogruppen (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung). Um für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren, ist nur ein geschütztes Individualtraining möglich.
3. VORAUSSETZUGEN
Der Trainingsbetrieb beim SV Waren 09 e.V. kann nur dann stattfinden, wenn die Stadt Waren (Müritz) entsprechend unseres Leitfadens die Erlaubnis erteilt hat.
Der SV Waren 09 e.V. hat einen Hygienebeauftragten benannt, der als Koordinator für alle Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes zuständig ist.
Alle Vereinstrainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden zu den Vorgaben zum Trainingsbetrieb und zu den Maß-nahmen des SV Waren 09 e.V. unterwiesen.
4. UMSETZUNG
• Die Trainer informieren die Trainingsgruppe über die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften. Den Anweisungen der Trainer zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
• Eine Platzhälfte soll von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden. Die Trainingszeiten werden so organisiert, dass mehrere Trainingsgruppen nicht aufeinandertreffen (siehe Trainingsplan).
• Die gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist verpflichtent (siehe Mannschaftsliste).
5. ANKUNFT/ABFAHRT
• Auf Fahrgemeinschaften bei An- und Abfahrt ist zu verzichten.
• Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
• Alle Spieler kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.
• Alle Spieler verlassen direkt nach dem Training auf den ausgewiesenen Wegen das Sportgelände.
• Das Duschen hat zu Hause zu erfolgen.
6. TRAININGSPLATZ
• Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der Abstandsregeln als Freiluftaktivität durchgeführt werden.
• Es sind kleine Trainingsgruppen zu bilden, optimal in gleicher Zusammensetzung bei jeder Trainingseinheit.
• Die Größe der Kleingruppen liegt bei optimal fünf Personen.
7. SPORTGELÄNDE
• Das Betreten des Sportgeländes ist ausschließlich im Rahmen des eigenen Trainings gestattet. Zuschauer und Begleitpersonen sind nicht zu gelassen.
• Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist ausgesetzt.
• Toiletten mit Waschbecken und Seife werden geöffnet.
• Gastronomie- und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
8. NACHWUCHSTRAINING
• Bringen und Holen von Kindern nur bis zum bzw. ab dem Sportgelände. Zuschauer und Begleitpersonen sind auch beim Nachwuchtraining nicht zu gelassen.
9. TRAININGSPLATZ
• Vor und nach jeder Trainingseinheit haben sich die Teilnehmer die Hände zu waschen (mit Seife, mind. 30 Sek.).
• Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händeschütteln) sind zu vermeiden.
• Getränke werden in eigenen Flaschen mitgebracht, die zu Hause gefüllt wurden.
• Das Spucken und Naseputzen auf dem Feld ist untersagt.
• Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen oder gemeinsames Jubeln sind zu unterlassen.
• Auch bei Ansprachen und in den Trainingsübungen ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Körperkontakte haben zu unterbleiben.
10. RECHTLICHES
Dieser Leitfaden ist nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es sind stets weitergehende oder abweichende Regelungen der Stadt Waren (Müritz) oder der zuständigen Behörde zu beachten.
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